Hafenanlagen der Berufsschiffahrt und Marinas für Sportboote

Sie sind Betreiber einer Hafenanlage oder einer Marina?

Dann sind die folgenden Informationen für Sie besonders wichtig: Als Betreiber eines Hafens fallen Sie in die Kategorie der gewerblich Trinkwasser abgebenden Unternehmen. Das bedeutet, dass Sie für die sichere Qualität des Trinkwassers und die Einhaltung der Trinkwasser-Verordnung verantwortlich sind und im Falle von Beanstandungen oder Erkrankungen bei Pflichtversäumnissen haftbar gemacht werden können.

Es sind einige wichtige Gundsätze zu beachten:

1. "Frischwasser" gibt es nicht

Egal wie auch immer man das Wasser an den Stegen nennen möchte: Frischwasser, Brauchwasser, Waschwasser, Putzwasser etc. So lange die Entnahmestellen ungehindert zugänglich sind, müssen Sie an diesen Stellen Trinkwasserqualität gewährleisten. Ein Schild "Kein Trinkwasser" ist als Haftungsausschluss nicht ausreichend!

2. Sie sind zur Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen verpflichtet

Gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung und des zugehörigen technischen Regelwerks sind Sie zur regelmäßigen Untersuchung der Wasserqualität verpflichtet. Einige dieser Untersuchungen müssen dabei zwingend durch das Gesundheitsamt durchgeführt werden, andere Pflichtuntersuchungen fallen in Ihre Eigenverantwortung. Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Aufgabe und Entwicklen Probennahmepläne und entnehmen die Proben bei Ihnen vor Ort.

3. Wenn Schläuche, dann die Richtigen

Die gesetzlichen Anforderungen fordern mindestens die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Und darin sind beispielsweise die Materialeigenschaften von Trinkwasserschläuchen klar definiert. Bevor Sie unnötig teure Fehlinvestitionen tätigen, lassen Sie sich von uns beraten!

4. Sie müssen Ihre Anlagen auf Legionellen untersuchen lassen

Mit der vorletzten Änderung der Trinkwasserverordnung wurden auch klare Regelungen zur Untersuchung von Legionellen im Trinkwasser festgeschrieben. In der Regel werden Sie Ihre Anlagen an verschiedenen Stellen auf diesen Parameter untersuchen lassen müssen. Wir sind gemäß Empfehlung des Umweltbundesamtes dazu ermächtigt, die Probennahmestellen für Sie fachkundig festzulegen und führen gerne die Legionellenuntersuchung und Beurteilung in Ihren Anlagen durch. Auf Wunsch übernehmen wir auch die zugehörige Kommunikation mit dem zuständigen Gesundheitsamt, so dass Sie sich auf Ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren können.

5. Sie sind zu verschiedenen Meldungen an das Gesundheitsamt verpflichtet

Immer dann, wenn Sie eine Anlage für einige Zeit stillegen, wie zum Beispiel in der Winterpause, sind Sie dazu verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Hinzu kommen eine Reihe weiterer Melde- und Anzeigenpflichten. Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Behördenkommunikation. 

Was wir sonst noch für Sie tun können?

Gerne besichtigen wir Ihre Anlagen und beraten Sie zu den kritischen Punkten. Wir haben langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden und sind gerne bei der Kommunikation behilflich. Das umfangreiche technische Regelwerk verlangt von Ihnen als Betreiber zudem regelmäßige Untersuchungen der Wasserqualität. Gerne entwickeln wir für Sie Probennahmepläne auf Grundlage der Empfehlungen des Umweltbundesamtes und des einschlägigen Regelwerks. Selbstverständlich verfügen wir auch über ausgebildete und zertifizierte Probennehmer, und können so Ihren Betrieb von der fachkompetenten Probennahme bis zur Ergebnisbefundung beraten.

Sprechen Sie uns gerne an und fordern ein unverbindliches Angebot bei uns an: info@sailmed.de